Eine fachgerechte Immobilienbewertung gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Bereichen der Immobilienwirtschaft. Daher ist es ist sehr wichtig, vor einer Transaktion den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu kennen. So ist gewährleistet, dass der Kauf- oder Verkaufspreis der Immobilie angemessen ist. Schließlich geht es um hohe Kaufpreise oder Geldbeträge, die im Rahmen vom Verkauf, Erwerb oder Übertragung einer Immobilie anfallen.
Diese Art von Bewertungen werden in Form von
- Marktwertgutachten,
- Verkehrswertgutachten und
- Kurzgutachten durchgeführt.
Sachverständiger für Immobilienbewertung – Verkehrswert einer Immobilie
Der Verkehrswert einer Immobilie wird auch als Marktwert bezeichnet. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungsstichtag (Wertermittlungszeitpunkt) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Persönliche Verhältnisse werden dabei nicht berücksichtigt.
Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist meistens der Anlass für eine Immobilienbewertung gem. § 194 BauGB und die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Auseinandersetzungen von Ehe- und Erbengemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten sind auch Gründe für eine Immobilienbewertung.
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