Sachverständiger für Immobilienbewertung - Immobiliengutachten

Immobilienbewertung - Immobilien Gutachten

Eine fachgerechte Immobilienbewertung gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Bereichen der Immobilienwirtschaft. Daher ist es ist sehr wichtig, vor einer Transaktion den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu kennen. So ist gewährleistet, dass der Kauf- oder Verkaufspreis der Immobilie angemessen ist. Schließlich geht es um hohe Kaufpreise oder Geldbeträge, die im Rahmen vom Verkauf, Erwerb oder Übertragung einer Immobilie anfallen.

Diese Art von Bewertungen werden in Form von

  • Marktwertgutachten,
  • Verkehrswertgutachten und  
  • Kurzgutachten durchgeführt.

 

Sachverständiger für Immobilienbewertung – Verkehrswert einer Immobilie

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auch als Marktwert bezeichnet. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungsstichtag (Wertermittlungszeitpunkt) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Persönliche Verhältnisse werden dabei nicht berücksichtigt.

Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist meistens der Anlass für eine Immobilienbewertung gem. § 194 BauGB und die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Auseinandersetzungen von Ehe- und Erbengemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten sind auch Gründe für eine Immobilienbewertung.

Sie bekommen ein professionelles Gutachten Ihrer Immobilie von einem geprüften Immobiliengutachter. Profitieren Sie von meiner Erfahrung bei der Bewertung Ihrer Immobilien und sparen Sie viel Geld.

Unsere Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung
  • Gutachten
  • Kurzgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Bauphysikalische Messungen
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Flächenermittlung und Aufmaß
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

Zwecke einer Immobilienbewertung

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff. BewG)
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff. BewG)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes

Bebaute und unbebaute Grundstücke

In die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken fließen Baurecht (Landesbaurecht), Bautechnik, die Beurteilung von Markt und Lage sowie die Beurteilung von Ausstattung und Fläche ein.

Im Bereich der Bautechnik können dies Baumängel oder auch Bauschäden sein.

Beim Baurecht sind es die Beschaffenheit baulicher Anlagen, die Bebauung und die Anforderungen an ein Grundstück. Sind Änderungen oder auch eine Nutzungsänderung und Errichtungen verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig beim der Landesbauordnung.

Grundstücksbewertung

„Die Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.“

Seite „Grundstücksbewertung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. Mai 2016, 19:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundst%C3%BCcksbewertung&oldid=154439352 (Abgerufen: 8. Juni 2016, 15:26 UTC)

Teilungserklärung: Teil- und Sonder Eigentum

Die Miteigentumsanteile (MEA), das Sondereigentum und evetuelle Sondernutzungsrechte spielen bei der Bewertung von Wohnungseigentum eine zentrale Rolle.

Wenn die Gegebenheiten nicht mit der Teilungserklärung (Aufteilungsplan) überein stimmen, hat das Auswirkungen auf den Verkehrswert und auf die Neben- und Instandhaltungskosten.

Lasten und Rechte

Mit einem Grundstück können auch Lasten und Rechte verbunden sein. Wie zum Beispiel ein Erbbaurecht, Sicherungsrecht und Verwertungsrechte, ein Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Gegenstand einer Wertermittlung können somit nicht nur unbebaute und bebaute Grundstücke sein, sondern auch mit diesen verbundene Rechte und Lasten.

Verkehrswertgutachten zu Festpreisen liefern wir nun auch in Frankfurt am Main.